Alt gegen Neu – Mein alter grauer Lappen…
Ich habe es getan, ich hoffe ihr wisst alle, das nach einer Staffelung je nach Geburtsdatum, der Führerschein gegen den neuen Kartenführerschein getauscht werden muss. Ich habe ja lange mit mir gekämpft, den alten grauen Lappen, gegen den neuen Führerschein mit Ablaufdatum einzutauschen. Aber im Ausland, oder bei der Vermietung schauen sie einen doch komisch an, was man ihnen da für ein Dokument aus den 80er Jahren vorlegt.
Die Polizei hat mich im Ausland zum Glück noch nie so richtig kontrolliert. Bei mir steht eine USA Reise an, deshalb habe ich mir zusätzlich den Internationalen Führerschein zugelegt, er ist nur in Verbindung mit dem aktuellen Führerschein gültig und ist eher eine Verständigungshilfe. Es gibt Länder wie Beispielsweise USA, Kanada, wo man bei einer Kontrolle mit diesem Dokument durchaus schneller wieder weiterfahren könnte, weil das Dokument einfacher zu verstehen ist.
In Kentucky, Georgia und Florida achtet man wohl besonders, auf eine englische Übersetzung. Generell sollte man sich vorher Informieren, bevor man in nicht EU Länder reist, welche Vorraussetzungen es zum Führen von Fahrzeugen gibt, wenn man in dem jeweiligen Land fahren möchte. Nun ist mein grauer Lappen Geschichte.
Hinweis
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.
Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ist auch der Motorradführerschein befristet?
Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.
Externer Link zur Bundesregierung
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