Kampf Gegen Motorradlärm
DER KAMPF GEGEN ZU LAUTE MOTORRÄDER

DER KAMPF GEGEN ZU LAUTE MOTORRÄDER

Ministerpräsidenten haben bei uns in Deutschland die Möglichkeit, Beschlüsse der jeweiligen Landesregierung im Bundesrat vorzulegen. Dort werden die Anträge im jeweiligen Ausschuss besprochen und sollte man zu dem Ergebnis kommen, das dem Antrag zustimmt werden sollte, wird der Bundesregierung eine Beurteilung und gegebenenfalls eine Empfehlung zur Weiterreichung an die EU-Kommission überreicht.

Und aus Nordrhein-Westfalen kommt jetzt tatsächlich so ein besagter Beschluss, der bereits am 20. März 2020 mit der folgenden Überschrift beim Bundesrat eingereicht worden ist: „

Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“

Wenn das jetzt alles per EU-Gesetz so durchgehen sollte, könnte jeder Biker, der Armin Laschet bei der letzten NRW-Wahl mit seiner Stimme ins Amt verholfen hat, eventuell etwas betroffen von sich behaupten, das er an dieser überregionalen Kampagne gegen Motorradfahrer mitgewirkt hat.

Der zuständige Verkehrsausschuss hat bereits den Antrag aus NRW befürwortet und an die Bundesregierung zurückgesendet.

Die Bundesregierung entscheidet jetzt, ob sie den Beschluss an an die EU-Kommission weiterleitet, um das Anliegen aus NRW in der EU rechtswirksam durchzusetzen. Soweit sind sie jetzt schon und wir können davon ausgehen, das sie es machen werden.

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Emissionsgesetze bestimmen die Entwicklung der Motoren

Wenn der Auspuff einer neuen Harley-Davidson sich irgendwann nur noch wie ein Haartrockner anhört, dann liegt das nicht an Harley-Davidson, es wird wie auch schon in den letzten Jahren von der Regierung mit den immer schärferen Emissionsgesetzen so gefordert. Man muss dazu sagen, das nicht nur die CDU das kann, auch bei der SPD findet man vermeintliche Experten, die ihre Bestrebungen auf diese Art EU weit durchsetzen, wie wir das gerade bei der von Umweltministerin Svenja Schulze geforderten Verschärfung um 30 Prozent der CO2-Grenzwerte für Autos sehen konnten.

Jetzt geht es hauptsächlich um den Begriff „Real Driving Sound Emissions„.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen,

Drucksache 125/20 (Quelle: Auszug vom Bundestag)

Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm

Der Bundesrat möge beschließen:

  1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen. Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend.
  2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein rechtlich sicheres Instrument zu entwickeln, das den Polizeibehörden der Länder bei gravierenden Überschreitungen der Lärmemissionen die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle ermöglicht.
  3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Initiative „Silent Rider” und ähnliche Initiativen zu unterstützen. Durch eine bundesweite Kampagne sollten – beispielweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne – die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden.

Begründung:
Motorradfahren ist für viele Menschen in der Bundesrepublik Freizeitvergnügen und Hobby. Zahlreiche Ausflugziele sind in vielen Regionen der Bundesrepublik landschaftlich schön gelegen. Das zieht viele Motorrad fahrende Touristen aus dem In- und Ausland an.
Für viele Anwohner bedeutet das Freizeitvergnügen der Motorrad Fahrenden jedoch eine Lärmbelästigung, wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten oder auf extralaut getunten Motorrädern unterwegs sind.

Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen (Wochenende, Feiertage) unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als Einzelfahrzeuge extrem belästigen können. Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden. Die berechtigten Interessen der Anwohner und die der Motorrad Fahrenden gilt es, in einen fairen Ausgleich zu bringen.

Ansätze zur Lärmminderung und Erhöhung der Verkehrssicherheit können sich durch Förderung von Verständnis und Toleranz zwischen den Verkehrsteilnehmern ergeben. Durch eine bundesweite Kampagne kann eine höhere Sensibilisierung erreicht werden. Solche weichen
Maßnahmen müssen von wirkungsvollen Kontrollen und Sanktionen flankiert werden. Bei eklatanten Verstößen gegen die Geräuschvorschriften müssen die Polizeibehörden der Länder zudem ein wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand bekommen, um die betroffenen
Fahrzeuge unmittelbar aus dem Verkehr zu ziehen.
Das Geräuschverhalten von Kraftfahrzeugen wird in EU-Vorschriften und in internationalen Vorschriften der UN (UNECE-Regelungen) sowie im nationalen Recht im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Die Genehmigungs- und Zulassungsregelungen reichen bislang allerdings nicht aus. Die Fahrzeuge müssen nicht nur bei der Typprüfung, bei der die vorgeschlagene Höchstgrenze von 80 dB (A) bereits in der Regel eingehalten werden muss, sondern vor allem im normalen Fahrgeschehen deutlich leiser werden (Real Driving Sound Emissions).

Die Empfehlung vom Verkehrsausschuss

Das Folgende ist die Empfehlung vom zuständigen Verkehrsausschuss an den Bundesrat. Daran könnt ihr erkennen, wie weit sie damit schon sind und wir dürfen gespannt sein, ob diese Empfehlung so auch an die EU-Kommission durchgeleitet wird.

Quelle: Auszug vom Bundestag

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zu fassen:

  1. Zu Nummer 1
    Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
    „1. Der Bundesrat hält eine Begrenzung der Geräuschemissionen von Motorrädern auf den bestehenden Geräuschgrenzwert in allen Fahrzeugständen (Real Driving Sound Emissions), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für notwendig. Er bittet die Bundesregierung, die dazu erforderlichen Arbeiten auf EU-Ebene und in der internationalen Arbeitsgruppe in der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) in diesem Sinne fortzuführen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, die geplante Änderungsverordnung
    zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Anpassung der
    Geräuschvorschriften für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen an die Typgenehmigungsanforderungen der EU beziehungsweise UNECE, die bereits Ende 2019 in der Länderanhörung war, schnellstmöglich zu erlassen.“
    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
    Das Geräuschverhalten von Autos und Motorrädern ist in EU-Vorschriften und internationalen Regelungen (UN-Regeln) geregelt. Das BMVI setzt sich seit Jahren in den internationalen Gremien der EU und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) dafür ein, dass Schlupflöcher in den Typprüfvorschriften geschlossen werden. Ziel ist es, die Prüfvorschriften so zu gestalten, dass die Fahrzeuge nicht nur bei der Typprüfung, sondern auch
    im realen Fahrgeschehen leiser werden (Real Driving Sound Emissions).
    Das BMVI fordert dazu in den internationalen Gremien umfangreiche Änderungen in den Typprüfvorschriften.
    Die Festlegung auf einen Grenzwert erscheint zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, zumal für schwere Motorräder mit 77 Dezibel (A) schon jetzt ein geringerer Geräuschgrenzwert gilt, als in der Entschließung des Landes NordrheinWestfalen gefordert wird.
    Folgende Änderungen in den UN-Vorschriften sind bereits umgesetzt:
    – Die Prüfung zusätzlicher Geräuschanforderungen für leistungsstarke Motorräder erfolgt künftig nicht mehr durch den Hersteller selbst, sondern durch eine neutrale Stelle.
    – Die Arbeiten zum deutschen Vorschlag zur Änderung der UNRegelung 92 für Motorradaustauschschalldämpfer wurden Ende 2018 abgeschlossen. Die geänderte Regelung ist im Oktober 2019 in Kraft getreten. Die Änderung führt dazu, dass Klappenschalldämpfer mit Laut-/Leise-Umschaltung künftig nicht mehr genehmigungsfähig sein werden. Dies wird zu einer Reduzierung der Realgeräuschemissionen führen, da diese Schalldämpfer in den letzten Jahren bei einigen Motorradfahrergruppen immer beliebter wurden.
    Die Anforderungen der StVZO zum Geräuschverhalten für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen sind aktuell nicht auf demselben Stand wie die Typgenehmigungsanforderungen der EU. Bei der Genehmigung von Einzelfahrzeugen gelten zwar dieselben Geräuschgrenzwerte, aber erweiterte Anforderungen zum Geräuschverhalten insbesondere schwerer Motorräder im Typgenehmigungsverfahren, die auf eine Begrenzung der Geräuschemissionen im realen Fahrbetrieb abzielen, gelten national noch nicht. Diese Schlupflöcher, die zu höheren Geräuschemissionen im Realbetrieb führen, müssen dringend geschlossen werden.
  1. Zu Nummern 4 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    ‚4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare Soundkulissen („Sound-Design“) ermöglichen und durch welches störende und belästigende Geräusche erzeugt werden können. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten des „Sound-Designs“ genutzt werden, um Lärmemissionen mzu reduzieren.
    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
    Prüfungen werden im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens und während der Produktion (Conformity of Production: CoP) durchgeführt. Von Herstellern werden teilweise ab Werk Motorsteuerungen an Motorrädern eingebaut, durch die sich die Geräuschemissionen bei der Typgenehmigung und unter späteren
    realen Fahrbedingungen im öffentlichen Verkehr unterscheiden können.
  2. Zu Nummer 5 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    „5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen.“
    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
    Motorräder haben zwar ein geringes Aufkommen am Gesamtverkehr, jedoch werden sie aufgrund der oft hohen Lautstärken und dem speziellen Klangcharakter häufig als besonders störend wahrgenommen. Die Lärmpegel beispielsweise bei Elektromotorrädern liegen im Vergleich zu fossil angetriebenen
    Motorrädern deutlich niedriger. Folglich ist eine spürbare Abnahme der Lärmbelastung in der Bevölkerung zu erwarten.
  3. Zu Nummer 6 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    „6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich für wirksame Messverfahren einzusetzen, um die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten.“
    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
    Bei anlassbezogenen Kontrollen des fließenden Verkehrs stehen vor allem die Auspuffanlagen im Fokus. Mittels Standgeräuschmessung kann geprüft werden, ob unzulässige Manipulationen vorgenommen wurden. Allerdings lässt diese Messung nur bedingt Rückschlüsse auf andere relevante Betriebszustände zu. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wäre eine vereinfachte Fahrgeräuschprüfung „Geräuschmessung light“ eine Möglichkeit, Motorräder oder
    Motorroller im Rahmen von Verkehrskontrollen umfassender zu überprüfen.
    Durch diese Messung könnte die Polizei vor Ort unkompliziert und mit relativ geringem Aufwand neben dem Standgeräusch, einen weiteren Betriebszustand des Fahrzeuges erfassen und somit die Aussagekraft der Prüfung erhöhen. Eine Fahrzeugstilllegung an Ort und Stelle muss die Konsequenz einer nachgewiesenen Manipulation sein.
  4. Zu Nummer 7 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    „7. Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden.“
    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
    Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs (verkehrsrechtliche Maßnahmen) aus Gründen des Lärmschutzes setzt voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 Absatz 9 StraßenverkehrsOrdnung (StVO) vorliegen. Danach dürfen entsprechende Maßnahmen „nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt“.
    Bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm erfolgt die Beurteilung der Lärmsituation anhand jahresbezogener Mittelungspegel. Lärmspitzen durch Motorräder werden so nicht erfasst und können daher als Begründung für verkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitlich beschränkte Verkehrsverbote zum Beispiel an
    Sonn- und Feiertagen nicht herangezogen werden.
  1. Zu Nummer 8 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    „8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.“
  2. Zu Nummer 9 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    „9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).“
    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
    Die Haftung des Halters könnte auf eine Kostentragungspflicht beschränkt
    werden. Eine solche Halterkostenhaftung würde die Ausdehnung des § 25a des
    Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf den fließenden Verkehr bedeuten. Halterinnen und Halter müssten demnach auch bei Verstößen im fließenden Verkehr zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Somit werden die Halterin oder der Halter nicht bestraft, sind aber verpflichtet, die Verwaltungsgebühren für die Erstellung des Bußgeldbescheides zu tragen.
    Empfehlungen, 125/1/20 – 6 –
  3. Zu Nummer 10 – neu –
    Folgende Nummer ist anzufügen:
    „10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können.“
    B
  4. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

SILENT RIDER INITIATIVE GEGEN MOTORRADLÄRM

Unterstützt von einigen Landkreisen und den Bundesländern NRW und Baden-Württemberg, hat sich der eingetragene Verein zur Aufgabe gemacht, mit einer Petition „gegen unnötigen Motorradlärm“ den Kampf gegen jeden Dezibel zu führen.

Es ist wirklich bedenklich, das hier mit Unterstützung vom Staat gesellschaftlich gegen Motorradfahrer vorgegangen wird. Die Großzahl der Motorradfahrer ist legal unterwegs, auch elektronisch gesteuerte Klappenauspuffanlagen sind legal, aber das möchte man jetzt ändern. Leider übersieht man, dass gerade Motorradfahrer sehr Natur verliebt sind, darum fahren sie ja Motorrad, um der Natur möglichst nah zu sein! Einfach mal am Wochenende abschalten, den stressigen Job vergessen, oder wie auch immer.

Zelten In Norwegen - Motorradfahrer Sind Mit Der Natur Mehr Verbunden, Als Man Denkt.
Motorradfahrer sind mit der Natur mehr verbunden, als man denkt.

Soundgehört zum Freiheits Feeling dazu

Sollen sie diejenigen, die mit manipulierten Rennmaschinen unterwegs sind, aus dem Verkehr ziehen und nicht alle Motorradfahrer in Sippenhaft nehmen und uns damit den Spaß am Leben nehmen. Straßen sind zum fahren da, jeder kann sich ja selbst aussuchen, ob er an einer belebten Strasse wohnen möchte, oder nicht. Das immer massivere Einmischen und Maßregeln in unsere Freiheit, nimmt allmählich überhand an.

Die derzeitige Entwicklung wird uns sicherlich in Zukunft noch mehr beschäftigen, im Grunde geht es ja bald um alles, was noch Spaß macht. Im Bezirk Hamburg Altona haben die Grünen Spaßbremsen das Stattfinden von einem Autokino verhindert, weil sie die „Stinkekisten nicht in ihrem Stadtteil haben wollen. Die 61-jährige Grünen Fraktionschefin Gesche Boehlich hat das mit dem SPD Koalitionspartner so beschlossen, weil sie den Zusatzverkehr nicht in ihrem Stadtteil wollen.

Zusatzverkehr von einem Autokino? Von was für einem Zusatzverkehr gehen die aus, das kann in einer Großstadt wie Hamburg doch wirklich keine relevante Zahl sein, wenn auf dem Parkplatz der Trabrennbahn ein paar Autos stehen und sich gemeinschaftlich Filme ansehen, soziale Kontakte und etwas Spaß am Leben, scheint heute politisch nicht mehr gewünscht zu sein.

Was jetzt bleibt, ist die Frage, ob und wann es eine Gegenbewegung gibt, es sind ja nicht nur diese neuen Ideen, die man sich jetzt einfallen lassen hat. Leider formiert sich die Lobby der Motorradhersteller scheinbar nicht wirklich gegen diese Ambitionen der Politik. Es ist ja auch schwierig, sie sind gewählt, jeder sollte an der Wahlurne wirklich genau wissen, wen, oder was er mit seiner Stimme unterstützen will, das kann selbstverständlich in beide Richtungen gehen, es gibt ja durchaus auch Meinungen, die das befürworten, aber wir müssen uns wirklich nicht alles gefallen lassen, es sind jetzt schon diverse Strecken im Land für Motorradfahrer gesperrt. Dieses in Sippenhaft nehmen darf man sich nicht auf Dauer ohne Protest gefallen lassen.

NACHTRAG: AM 15. MAI HAT DER BUNDESRAT ENTSCHIEDEN!

Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen dem Antrag statt zugeben. Jetzt bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für
strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden
Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen.

Quelle: Bundestag


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