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Entscheidung vom OLG – Harley-Davidson Köln / Bonn

Das OLG Frankfurt am Main hat aktuell die Lage bei den altbekannten Harley-Davidson Standorten in Köln und Bonn entschärft. Einem stattgegeben Eilantrag auf Einhaltung des Harley-Davidson Händlervertrages, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt entsprochen.

Jetzt bleibt es trotzdem spannend, denn Harley-Davidson ist nun aufgefordert, den beiden Vertragshändlern wieder unverzüglich Zugang zum Dealer-System zu gewähren. Die Zustellung vom Urteil wird spätestens Morgen durch das OLG erfolgen.

Aufatmen bei den 50 Mitarbeitern

Aufatmen bei den ca. 50 Mitarbeitern in Köln und Bonn! Jetzt ist zumindest sichergestellt, sollte es zu einer Geschäftsübernahme kommen, das diese nur in Absprache mit allen Beteiligten und ohne Druck stattfinden kann.

Für die Kunden ist jetzt Gerichtlich bestimmt worden, dass die beiden Vertragshändler Köln / Bonn, wieder in ein geordnetes Tagesgeschäft, als offizielle Harley-Davidson Vertragshändler übergehen können.

Anfrage bei ver.die zu einem Statement

Auslöser zu dieser Posse, war die Veröffentlichung der Korrespondenz zwischen dem Geschäftsführer der Holding G. Kierdorf und Herrn Dr. Ocak, der als Vertreter von ver.di, die vermeintlich rassistische Antwort auf Twitter veröffentlicht hatte. Bisher war es unklar, ob Herr Dr. Ocak als Rechtsanwalt aufgetreten ist, oder nicht, er ist zwar Volljurist, aber kein Rechtsanwalt und im Register für Rechtsanwälte auch nicht als solcher hinterlegt.

Herr Dr. Ocak hat versichert, das er eine Vollmacht der ehemaligen Mitarbeiterin hat, um die es eigentlich ging, die allerdings laut Herrn G. Kierdorf nicht beigelegt war. Wie diese Posse am Ende ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Inwieweit die Aussage rassistisch war, oder nicht, werden wir durch das Gericht erfahren, dazu sind die Ansichten bisher sehr gespalten, was das Ergebnis einer gerichtlichen Entscheidung umso spannender macht.

Auf Harleysite Nachfrage bei Ver.di, gab es folgende Rückmeldung vom ver.di Bezirksgeschäftführer D. Kolle

Herr Ocak ist Volljurist und bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als Rechtsassessor im Team Beratung und Recht (Rechtschutz) beschäftigt. Die Veröffentlichung von Korrespondenz in Rechtschutzangelegenheiten ist unüblich, in politisch bedeutsamen Verfahren oder Vorgängen aber angezeigt. ver.di stellt sich in der täglichen Arbeit konsequent gegen jede Form von Rassismus, benennt entsprechende Vorfälle konkret und im Einzelfall auch öffentlich. Gerade aufgrund der Werte, die mit der Marke Harley-Davidson verbunden sind, erschien der Widerspruch zu diesen Werten durch die Äußerungen von Herrn Kierdorf scheinbar so extrem, dass sich Herr Ocak zur Veröffentlichung veranlasst sah.

Diese Einschätzung teile ich im Ergebnis und habe Herrn Ocak in der Abgrenzung seiner privaten oder politischen Angelegenheiten zu seiner beruflichen Tätigkeit bei ver.di stets als korrekt wahrgenommen. Dass die rassistischen Äußerungen von Herrn Kierdorf und ihre Veröffentlichung mit der Kündigung der Lizenzverträge Auswirkung auf die Beschäftigten beider Betriebe haben würde, war nicht vorhersehbar. Ich halte es nicht für richtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in beiden Betrieben für das Fehlverhalten des ehemaligen Geschäftsführers zu bestrafen und appelliere an Harley Davidson, diese Entscheidung zu überdenken.

ver.di Bezirksgeschäftführer D. Kolle 17.01.2022

Ursprünglich wollte eine ehemalige Mitarbeiterin von H-D Köln, ihre letzte Lohnabrechnung über den Rechtsbeistand der ver.di überprüfen lassen, sie scheint mit ihren Belangen jetzt am Seitenrand zu stehen.

25.01.2022 Harleysite

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