EU-Führerschein 2024: Fristende für Jahrgänge 1965-1970
EU-Führerschein 2024: Fristende für Jahrgänge 1965-1970
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EU-Führerschein 2024: Fristende für Jahrgänge 1965-1970

Neuer EU-Führerschein – Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024

Hannover, 05. Dezember 2023. Es sind gewaltige Summen: Bis zum 19. Januar 2033 müssen schätzungsweise rund 42 Millionen PKW- und Motorradführerscheine in Deutschland erneuert werden. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Ein Stufenplan, gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr regelt die wohl größte Umtauschaktion in Deutschland.

Mit der Einführung des EU-Führerscheins sollen Fälschungen erschwert werden. Passfotos und Personendaten werden künftig in einer zentralen Datenbank erfasst und regelmäßig aktualisiert. Um die Belastung der Behörden möglichst gering zu halten, bestehen gestaffelte Fristen je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Ein freiwilliger Umtausch unabhängig von den Fristen ist jederzeit möglich. 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

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Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970bis 19. Januar 2024
1971 oder späterbis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999 bis 2001bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007bis 19. Januar 2028
2008bis 19. Januar 2029
2009bis 19. Januar 2030
2010bis 19. Januar 2031
2011bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013bis 19. Januar 2033

Eine weitere Neuheit des EU-Führerscheins: alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss der EU-Führerschein per Behördengang erneuert werden. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt sowohl beim Führerschein-Umtausch als auch bei der Führerschein-Erneuerung unberührt. Für die Beantragung des neuen Führerscheins wird ein biometrisches Passfoto, der Personalausweis oder Reisepass sowie der aktuelle Führerschein benötigt. Die Kosten für die Ausstellung liegen bei 25 Euro. Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro (Stand November 2023) geahndet.

Text: Reifen.com Bildnachweis: Pixabay 3605411

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