Führerschein EU-Vorgaben

Der Führerschein-Umtausch wird zur Pflicht

Die EU-Vorgaben beschränken sich nicht nur auf krumme Gurken, der nächste Clou ist, das 2019 dem Führerschein von der EU eine Laufzeit verpasst wurde.

Das bedeutet, das jeder jetzt einmal auf den neuen Fristenplan schauen sollte, bis wann der gute alte Lappen, oder die schon frischere Scheckkarten Ausführungen ohne Laufzeit, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden muss.  Es handelt sich um Führerschein, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Eine Ausnahmen besteht für Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, die haben mit dem Umtausch Zeit bis zum 19.01.2033.

Der neue EU-Führerschein soll nun fälschungssicher sein.

Als Grund wird dazu angeben, einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein in den Umlauf zu bringen, von dem die Informationen in einer europäischen Datenbank gespeichert werden. Jetzt stellt sich nur die Frage, warum der nach 15 Jahren abläuft, wenn er denn fälschungssicher ist. Es werden ca. 43 Millionen Bürger davon betroffen sein, die für ca. 25 Euro ihren Führerschein umtauschen müssen.

Geburtsjahr vom Führerscheininhaber

vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind.

AusstellungsjahrTag der Umtausch Frist vom Führerschein
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.31
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Führerscheinbesitzer im Geburtsjahr von 1953, haben Zeit bis zum 19.01.2033

Harley Fahrer sind oftmals viel in der Welt unterwegs, wer schon seinen Führerschein umtauschen muss, sollte sich vielleicht gleich den internationalen Führerschein dazuholen, um international auf der sicheren Seite zu sein. Der hat leider nur eine Gültigkeit von drei Jahren, somit sollte man immer gleich den Reisepass und seine Führerscheine kontrollieren, wenn es auf die große Tour gehen sollte.

Trikes werden seit 2013 als Motorrad eingestuft

Wer ein Trike fahren möchte, muss sich mit den entsprechenden Schlüsselzahlen beschäftigen. A oder A1 79.03: Trike ohne Anhänger und A oder A1 79.04: Trike mit Anhänger bis 750 kg. Bis 2013 war das durch den Klasse 3 Führerschein abgedeckt, jetzt wird der Führerschein A, oder A1 benötigt. Durch diese Schlüsselnummern erweitert man heute die Führerscheinklasse. Es ist alles kompliziert geworden, ob das nun wirklich besser ist, steht wohl auf einem anderen Blatt.

Was benötige ich alles für den Umtausch?

Es wird der Personalausweis, oder Reisepass benötigt. Ein bio-metrisches Passfoto und sollte man zwischenzeitlich nach der Ausstellung vom Führerschein in einen anderen Kreis umgezogen sein, benötigt ihr die Karteikarten-abschrift der ausstellenden Behörde. Das Beantragen sollte online bei der zuständigen Kreisverwaltung funktionieren.

Jetzt kommt auch der Zeitpunkt, wo man sich mit den neuen Führerscheinklassen beschäftigen muss. Wer noch die Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 im Kopf hat, muss jetzt umdenken.

Der alte Führerschein Klasse 3, bis 31.12.1998 hat das führen von 7,5 Tonnen und Zügen mit bis zu 3-Achsen und 18,5 Tonnen erlaubt.

Beim Umtausch muss darauf geachtet werden, das die Führerscheinkategorien dem neuen zugeordnet werden. Es gibt die Besitzstandregelung, allerdings müssen über 50-jährige eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest über sich ergehen lassen, wenn sie einen LKW Führerschein haben. Der LKW Führerschein muss in Zukunft alle 5 Jahre erneuert werden, dabei ist auch der C/CE und Klasse 3 gemeint, wenn der LKW gefahren werden soll.

Es gibt beim Umtausch viel zu beachten, weitere ausführliche Informationen gibt es auf den folgenden externen Seiten dazu:

FührerscheinFix

ADAC Verkehr


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