Moped-Führerschein der Klasse AM jetzt bundesweit ab 15 Jahren

Moped-Führerschein der Klasse AM jetzt bundesweit ab 15 Jahren

Gesamtdeutsche Erfolgsgeschichte für Mobilität und Verkehrssicherheit

  • In der DDR galt die Regelung bis zur Wiedervereinigung 
  • Modellprojekt 2014 bis 2020 mit positiven Ergebnissen  
  • Elf Bundesländer hatten die Möglichkeit schon bisher genutzt 

DEKRA: Der Moped-Führerschein der Klasse AM kann jetzt in ganz Deutschland schon mit 15 Jahren erworben werden. Die Bundesregierung hat die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entsprechend geändert. Bisher hatten die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, das Mindestalter für die Klasse AM freiwillig von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen.

Die jetzt neu eingeführte bundesweite Regelung ist für die ostdeutschen Bundesländer eine Rückkehr zur Rechtslage vor der Wiedervereinigung. „Das Modellprojekt AM15 ist letztlich eine gesamtdeutsche Erfolgsgeschichte für Mobilität und Verkehrssicherheit“, bilanziert Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der DEKRA Automobil GmbH.

Moped-Führerschein der Klasse AM jetzt bundesweit ab 15 Jahren
Moped-Führerschein der Klasse AM jetzt bundesweit ab 15 Jahren

In der damaligen DDR konnten 15-Jährige seit jeher den Mopedführerschein erwerben. Mit der Wiedervereinigung war das zunächst Geschichte, das Mindestalter für Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum bzw. bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit betrug ab 1990 in Deutschland 16 Jahre.

„Schon früh war für uns eines ganz klar: Es ist für die Verkehrssicherheit besser, wenn junge Menschen nach einer professionellen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie theoretischen und praktischen Prüfung die Fahrerlaubnis der Klasse AM erwerben, als nur mit theoretischer Prüfung mit dem Mofa am Straßenverkehr teilzunehmen“, so Dr. Schmidt. 

Die Idee eines Modellprojekts für AM15 – anfangs sehr umstritten – wurde ab 01.05.2013 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Tat umgesetzt; bis 2017 stießen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dazu. In einem, wie sich später zeigte, fehlerhaften Evaluationsbericht wurde das Modellprojekt als gescheitert dargestellt. „Damals konnten wir als DEKRA das Evaluationsergebnis widerlegen und zeigen, dass AM15 vielmehr ein Erfolg war“, erinnert sich der Experte.

Die Behörden der am Modellprojekt beteiligten Bundesländer bestanden aufgrund der Erkenntnisse von DEKRA darauf, AM15 weiterzuführen. Das Bundesverkehrsministerium änderte im Jahr 2020 das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnisverordnung und ermächtigte die Länder, AM15 freiwillig einzuführen. Neben den Flächenländern in Ostdeutschland taten das auch sechs „alte“ Bundesländer. Mit der jetzt verkündeten Änderung der FeV gilt die Regelung bundesweit einheitlich.

„Gerade im ländlichen Raum ist individuelle Mobilität für Jugendliche ein hohes Gut. Mit AM15 erhalten sie die Möglichkeit, diese zu erleben – und zwar gut ausgebildet und geprüft“, so Dr. Andreas Schmidt. „Das ist eine gute Nachricht für die Verkehrssicherheit in Deutschland.“ 

Text und Bildnachweise: Copyright DEKRA


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