Statement von Harley-Davidson Köln / Bonn
Statement von Harley-Davidson Köln / Bonn zum Urteil vom OLG Frankfurt am Main
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Statement von Harley-Davidson Köln / Bonn zum Urteil vom OLG Frankfurt am Main

Köln/Bonn – 27. Januar 2022 // Mit seiner Entscheidung vom 20.1.2022 verpflichtet das OLG Frankfurt Harley-Davidson zunächst, seinen vertraglichen Obliegenheiten weiterhin nachzukommen – und unsere Stadtorte Köln und Bonn wieder umgehend in die Lage zu versetzen, Kundinnen und Kunden in jeder Hinsicht als autorisierter Fachhändler weiter zu bedienen, wie wir es viele Jahre unbeanstandet und erfolgreich getan haben. Dies setzt ein deutliches Zeichen.

Wir wollen nicht leugnen, dass wir die Entscheidung des OLG mit großer Erleichterung und Befriedigung aufgenommen haben – hoffen aber unter dem Strich aus vielen Gründen, dass dies insgesamt auch den Weg zur Versachlichung der Diskussion und für Entscheidungen mit unserem langjährigen Lizenzgeber ebnet. Und uns am Ende wieder Zukunftsplanungen ermöglicht. Unsere Hand bleibt jedenfalls ausgestreckt und die Tür offen.

Aktuell heißt diese Entscheidung, dass unsere Bestellungen für neue Bikes und (Ersatz-) Teile ungehindert ausgeführt werden, Software und Systeme zugänglich sind und die Belieferung insgesamt sichergestellt ist – und damit lückenloser, ortsnaher Service für die Harley- Fahrer(innen) aus dem gesamten Großraum Köln/Bonn. Das ist uns sehr wichtig.

Sehr wichtig ist uns parallel, dass nun nahezu 50 Arbeitsplätze in unseren Betrieben, in denen starke, engagierte, markenverliebte und kompetente Mitarbeiter(innen) und Azubis aus vielen Nationen tätig sind, wieder ein gutes Stück sicherer geworden sind und eine neue Perspektive haben.

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Und nicht zuletzt haben wir die Hoffnung, dass die OLG-Entscheidung auch das Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß bei denen schärft, die sich in den „Sozialen Medien“ äußern – mit u.a. der Folge, dass völlig Unbeteiligte bis in den privaten Bereich hinein beleidigt, beschimpft und verfolgt werden – und sei es nur auf der Basis einer zufälligen Namensgleichheit.

Fazit von Daniela Kierdorf und Jan Schneider (verantwortliche Geschäftsführer in Köln und Bonn): „Das OLG Frankfurt hat den Grundstein gelegt, aus einer Situation, die eigentlich nur noch Verlierer nach innen wie außen kannte, endlich herauszukommen und einen Neuanfang zu gestalten, bei dem alle einen Gewinn davontragen könnten. Vor allem die Marke Harley-Davidson und ihre vielen Freundinnen und Freunde im Rheinland, die auch unsere Kund(inn)en sind. Dies gelingt rasch und erfolgreich, wenn wir gemeinsam anpacken, lösungsorientiert denken und handeln – und die „Wir gegen uns“-Schleife endlich wieder verlassen. Die Voraussetzungen sind nun durch das OLG umrissen. Das sollten beide Seiten anerkennen – und zum Neustart nutzen.“

Text: Harley-Davidson Köln 28.01.2022


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