Was ist neu im Verkehrsrecht 2022?

Was ist neu im Verkehrsrecht 2022?

Wir kennen es schon: kein Jahresbeginn ohne Neuerungen im Verkehrsrecht. In den meisten Fällen heißt das für uns entweder weitere Einschränkungen oder schärfere Sanktionen. Doch es gibt sogar Positives zu berichten im Jahr 2022. Zumindest für all diejenigen, die ein LiveWire ihr Eigen nennen. Denn unter anderem Elektromobilität wird gefördert. Im Folgenden haben wir für euch zusammengefasst, was das neue Jahr an Änderungen für Auto- und Motorradfahrer bereithält.

Weitere Information zum Bußgeldkatalog für Motorräder bekommen Sie hier auf bussgeld-info.de

Von Fristen, Prämien und Updates

Viele von euch fahren ja nicht nur Harley, sondern auch einen Wagen. Außerdem wisst Ihr es ja: Als Motorradfahrer müssen wir uns ebenso wie Autofahrer an die allgemeinen Verkehrsvorschriften halten, und auch im Bußgeldkatalog sind nur einige spezielle Vorschriften für uns reserviert. Wir geben euch daher eine Übersicht zu sämtlichen Änderungen im Verkehrsrecht, machen euch aber natürlich auf mögliche Besonderheiten zwischen vier- und zweirädrigen Kraftfahrzeugen aufmerksam.

Scheckkarte statt rosa Papier

Für genau elf Jahre ist die Übergangszeit angesetzt, dann ist es vorbei mit den alten grauen und rosafarbenen Führerscheinen aus Papier. Bis 2033 sind sämtliche rund 43 Millionen Inhaber der alten Fahrerlaubnisse zu deren Umtausch gegen fälschungssichere EU-Karten verpflichtet.

Dabei ist die Staffelung genau vorgegeben. Wer von euch zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss bis zum 19. Juli 2022 den Gang zur Behörde angetreten haben. Ursprünglich war sogar der 19. Januar geplant, doch Corona-bedingt wurde die Frist verlängert. Danach allerdings heißt es: Bußgeld für alle, die der Aufforderung nicht nachgekommen sind. Ungültig werden die alten Pappen übrigens auch automatisch. Also beeilt euch lieber. Ein Jahr länger habt ihr Zeit, seid ihr zwischen 1959 und 1964 geboren. Im Anschluss hängen die jeweiligen Zeitspannen auch vom Ausstellungsdatum des alten Führerscheins ab. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Den neuen europäischen Führerschein müsst ihr übrigens nach 15 Jahren verlängern lassen.  

Schnelligkeit und Rettungsgassen

Apropos Bußgelder: Der neue Bußgeldkatalog gilt zwar schon seit November 2021, dennoch möchten wir euch noch mal kurz auf die Verschärfungen aufmerksam machen. Zu schnell fahren, falsch Parken und beim Autobahnstau die Rettungsgasse nutzen wird ab sofort richtig teuer und kann sogar Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen. Das Gerücht geht um, dass von nun an das Parken auf Gehwegen wirklich strikt sanktioniert werden soll. Bislang gab es hierfür selten Knöllchen. Überlegt euch, ob Ihr es darauf ankommen lassen wollt.

Tanken, Zertifikate und mehr

Jetzt kommt mal etwas Gutes. Ihr müsst nicht zahlen, sondern bekommt etwas dazu: Die staatliche Innovationsprämie für künftige Käufer eines elektrisch betriebenen Wagens wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Zwar gilt diese nicht für Zweiräder mit Batteriebetrieb, ein Blick auf die Webseiten eures Bundeslandes lohnt. München beispielsweise fördert den Neukauf eines E-Motorrads immerhin mit bis zu 1200 Euro.

Wer elektrisch unterwegs ist, soll darüber hinaus nach dem Auftanken an Ladesäulen künftig keine böse Überraschung mehr erleben. Ab Ende Mai muss der Betreiber jedem das spontane Aufladen ermöglichen und explizit den Preis angeben, der pro Kilowattstunde anfällt.

Dank der Treibhausgasminderungsquote können ab sofort auch Privatpersonen mit in den Zertifikate-Handel einsteigen. Besitzer von elektrisch betriebenen Autos, Motorrädern und Rollern können sich ihre eingesparten Kohlendioxidemissionen über ein zwischengeschaltetes Partnerunternehmen an Mineralölunternehmen verkaufen. Bis zu 350 Euro im Jahr lassen sich so durch eine einfache Registrierung einnehmen.

Während sich umweltbewusste Verkehrsteilnehmer freuen, wird es für Benziner und Diesel teuer. Mit Jahresbeginn ist die nächste Stufe der bis 2025 geplanten stetigen Erhöhung der CO₂-Steuer in Kraft getreten. Marktabhängige Preisschwankungen nicht einberechnet, wird damit der Literpreis für beide Kraftstoffarten um gut 1,5 Cent ansteigen.

Schließlich läuft Ende des Jahres die Energiesteuerermäßigung für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit Autogas LPG aus. Immerhin gibt es auch sogenannte „Bi-Fuel-Motorräder“ – durchgesetzt hat sich der Gastank hier allerdings nicht.

Gewährleistung und Updates

Wer bislang nach sechs Monaten und einem Tag einen Mangel an seinem neu gekauften Kraftfahrzeug festgestellt hat, musste beweisen, dass dieser Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag. Keine leichte Aufgabe … Daher wurde die Beweislastumkehr mit Jahresbeginn um ein weiteres halbes Jahr verlängert.

Auch beim Erwerb von digitalen Produkten werden Käufer künftig bessergestellt. Hersteller von GPS und Co. müssen seit dem 1. Januar kostenlose Updates für digitale Inhalte bereitstellen. Nach wie vielen Monaten diese Verpflichtung  aufgehoben wird, ist der neuen Vorschrift jedoch nicht zu entnehmen. Um einen möglichst fairen Zeitrahmen zu gewährleisten, soll dies nach derzeitigem Kenntnisstand erst anhand künftiger Streitfälle entschieden werden.

Mehr Sicherheit auf den Straßen

Schließlich etwas, bei dem sich Zwei- und Vierräder sehr wohl unterschieden: Zahlreiche Neuerungen betreffen Assistenz- und Sicherheitssysteme in Personenkraftwagen.

Die Vorschriften finden ab Juli 2022 zunächst bei der Typzulassung neuer Fahrzeuge Anwendung, zwei Jahre später gelten sie für sämtliche Neuwagen. Folgende Einbauten sind mit dem Inkrafttreten der Neuregelung verpflichtend:

  • Smarter Geschwindigkeitsassistent – signalisiert zu hohes Tempo
  • Rückfahrassistent – signalisiert Hindernisse hinter dem Fahrzeug
  • Notfall-Spurhalteassistent: signalisiert Verlassen der Spur
  • Müdigkeitsassistent: signalisiert sinkende Aufmerksamkeit des Kraftfahrers
  • Notbremsassistent – bremst eigenständig in Gefahrensituationen

All diese Sicherheitssysteme gelten für PKW. Für Busse und Lastkraftwagen wurde die sogenannte Abbiegeassistenz geschaffen, die den Fahrer vor Hindernissen im toten Winkel warnt.

Für Motorräder gilt all dies nicht – sie stabilisieren sich erst mit dem Losfahren. Durch einen automatischen Eingriff in Bremse oder Lenkung würde die Sicherheit des Fahrers daher sogar reduziert. Doch möglicherweise dauert es nicht lange, bis auch hier weitere Systeme neben dem vorgeschriebenen kurventauglichen ABS verpflichtend werden. Warten wir ab, was noch kommt!

Text Copyright: Bussgeld-Info


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