Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und AU Untersuchung

Der Bundesrat hat neue Auflagen in Zusammenhang mit dem Kurzzeitkennzeichen beschlossen, es kam in der Vergangenheit vermehrt zu Missbrauch, deshalb werden die Auflagen verschärft.

Im September 2014 wurde beschlossen, wenn die Regelung in Kraft tritt, sind die Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit gültiger TÜV und AU Untersuchung erhältlich. Mal eben so mit dem Bike oder Auto los, ohne vorher beim Tüv oder einer der anderen Organisationen vorgefahren zu sein, wird nichts mehr, die Zulassungsstelle wird in Zukunft auch die Eintragung im Fahrzeugschein vom zu überführenden Fahrzeug übernehmen, was sonst selbst gemacht worden ist.

Man muss also vorher wissen, für welchens Fahrzeug, die Kurzzeitzulassung sein soll. Die fahrten mit einem Bike, das vielleicht schon lange in der Garage steht und nur zu einer Veranstaltung mal bewegt werden soll, muss nun vorher auch untersucht worden sein, vorher reichte es, wenn es verkehrssicher gewesen ist.

Link zum Beschluss des Bundesrates

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